Allgemeine Buchungsbedingungen

BEZAHLUNG
Alle Zahlungen sind spesenfrei an die Grundstücksgemeinschaft Seibold, Pension Villa Sanddorn zu leisten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist sofort fällig, erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages besteht ein Anrecht auf die vorgenommene Buchung. Der Restbetrag ist vor Ort in bar oder mit Ec-Karte zu bezahlen.

KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der gesamte Mietpreis sofort zu überweisen. Kurzfristig erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Grundstücksgemeinschaft Seibold auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

TELEFONISCHE BUCHUNGEN
Liegen Ihnen unsere Allgemeinen Buchungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit unserer Buchungsbestätigung / Rechnung. Widersprechen sie diesen nicht innerhalb von 2 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen (d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt) unverzüglich - ist der Buchungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

REISERÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold räumt dem Gast jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Grundstücksgemeinschaft Seibold. Im Falle eines Rücktritts hat der Gast Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe des Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn und ist wie folgt gestaffelt:

90 – 60 Tage vor der Anreise    10 % des Mietpreises
59 – 30 Tage vor der Anreise    40 % des Mietpreises
29 – 07 Tage vor der Anreise    60 % des Mietpreises
06 – 01 Tage vor der Anreise    90 % des Mietpreises
Bei Nichtbezug des Zimmers    100 % des Mietpreises

Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt, wobei der Nachweis eines geringeren Schadens dem Gast vorbehalten bleibt. Bei Rücktritt oder Umbuchung vor den genannten Rücktrittsfristen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Grundsätzlich beträgt die Gebühr für eine Stornierung mindestens 75,00 €. Umbuchungen, die in die Fristenstaffelung fallen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Versicherungspaket.

AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER
Die An- und Abreisetage sind über das ganze Jahr frei wählbar.

PERSONENANZAHL
Jedes Zimmer darf nur mit der reservierten Personenanzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenanzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste.

HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Mitbringen von Haustieren, mit Rücksichtnahme auf unsere Hausgäste mit Tierallergien, nicht gestatten können.

HAFTUNG
Für alle durch den Gast verursachten Schäden, ist dieser selbst haftbar. Er ist während der Mietdauer verantwortlich für das Zimmer und verpflichtet sich, dies in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Der Gast trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, PKW, sowie Personenschäden trägt die Grundstücksgemeinschaft Seibold nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Gast davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Zimmer vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, stehen ihm das Rezeptionsteam der Villa Sanddorn für die Regelung zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss spätestens, innerhalb von 7 Tagen nach Reiserückkehr eine schriftliche Beschwerde bei der Geschäftsführung vorliegen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

SCHADENERSATZ
Für Pflichtverletzungen haftet die Grundstücksgemeinschaft Seibold nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Grundstücksgemeinschaft ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatzzimmer zu stellen.

GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird bei Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von EUR 5.000 das Amtsgericht Bergen/ Rügen, darüber hinaus das Landgericht Lübeck vereinbart (§ 38 Abs.: 1-2 ZPO).

nächste Seite